Wahrgut
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Entwurf — Unternehmen in Gründung Entwurf · in Gründung

Unser Kodex

Woran Sie uns messen können.

Seriosität zeigt sich nicht in Versprechen, sondern im Verzicht. Dieser Kodex gilt ab dem ersten Tag — und er steht öffentlich hier, damit Sie ihn einfordern können.

Verzichts-Register

Worauf wir verzichten

Dieses Register nennt, was wir nicht tun. Es ist der Kern unseres Kodex — kurz, vollständig, ohne Kleingedrucktes.

I · Eigeninteresse — wovon wir die Finger lassen

  • Kein Handel mit Fällen. Wir verkaufen keine Kontakte und keine Fälle an Aufkäufer.
  • Keine Eigenprodukte. Wir vermitteln weder Teilverkauf noch Leibrente als eigenes Produkt.
  • Keine eigene Geldberatung. Wir beraten nicht zur Geldanlage und bieten keine eigene Zwischenfinanzierung an — dafür verweisen wir an unabhängige, auf Honorar arbeitende Fachleute.
  • Keine eigenen Gutachten. Ein neutrales, förmliches Wertgutachten verkaufen wir nicht selbst, sondern organisieren es über einen unabhängigen Gutachter.

II · Daten und Pietät — kein Druck im Schmerz

  • Keine gezielte Ansprache nach Not. Wir sprechen niemanden gezielt anhand von Kranken-, Pflege- oder Trauer-Signalen an. Keine Angst-Werbung, keine Kaltakquise.
  • Keine frühe Ansprache nach einem Erbfall. In den ersten zwei Monaten sprechen wir niemanden aktiv an — und über Vermarktung sprechen wir von uns aus nicht vor dem sechsten Monat.
  • Ruhe im Trauerjahr. Im ersten Trauerjahr nach einer Verwitwung geht keine Ansprache von uns aus.

III · Rollen — wo unsere Grenze liegt

  • Keine Pflegeplatz-Vermittlung gegen Geld. Dafür sind die Pflegestützpunkte da, die wir ohne Gegenleistung nennen.
  • Keine Vollmacht- oder Betreuungs-Rollen. Wir übernehmen für Kunden keine Vollmachten und keine Betreuungen.

Gültig ab dem ersten Tag. Verbindlich für jedes Mandat. Öffentlich, damit Sie ihn einfordern können.

Gerhard Witt · Gründer, Wahrgut GmbH i. Gr.

Transparenz

Was wir offenlegen.

Woran Wahrgut verdient. Die Klärung wird mit einem festen, erfolgsunabhängigen Honorar vergütet. Die Vermarktung mit einer marktüblichen Provision — nur dann, wenn tatsächlich verkauft wird. Die konkreten Beträge nennen wir im kostenfreien Kompass-Gespräch — schriftlich, vor jeder Beauftragung.

Neutrale Empfehler bezahlen wir nie. Stellen, die neutral bleiben sollen — Notare, Anwältinnen, Pflegestützpunkte —, empfehlen wir, ohne ihnen etwas zu zahlen oder von ihnen etwas zu nehmen. Ihr Vertrauen verdienen wir durch Qualität, nicht durch Geld.

Partner-Vergütungen, offengelegt. Übergibt ein kooperierender Bestatter uns einen Fall, geschieht das nur mit dokumentierter Einwilligung der Familie — und erst am Ende der Bestatter-Beziehung, nie im akuten Trauermoment. Dass der Bestatter ein bezahlter Partner ist, legen wir der Familie gegenüber offen.

Tippgeber. Tippgeber erhalten von uns nichts verdeckt. Jede Vergütung wird offengelegt.

Schiedswert. Einen neutralen Schiedswert vermarkten wir nicht und rechnen ihn nicht auf eine Provision an.

Wie Sie das prüfen können.

Jede Zusage dieses Kodex ist konkret nachprüfbar. Auf Nachfrage benennen wir die Belege — etwa die dokumentierte Einwilligung, die schriftliche Offenlegung oder das Einigungs-Protokoll. Sehen Sie einen Verstoß, halten Sie ihn uns schriftlich vor: Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.

Fassung 1.1 · Stand 9. September 2026. Ältere Fassungen nennen wir auf Anfrage.

Kompass-Gespräch kostenfrei · unverbindlich · Antwort in zwei Werktagen