Hinweisgeber
Wer uns auf eine Familie hinweist, wird beteiligt.
Die meisten Familien kommen über jemanden zu uns, der sie kennt — eine Nachbarin, ein früherer Kollege, jemand aus dem Verein. Wenn daraus ein Auftrag wird, geben wir einen Teil unseres Honorars zurück. Was dafür gilt, steht hier vollständig, samt der Fälle, in denen wir nichts zahlen dürfen.
Was ein Hinweis ist — und was nicht
Ein Hinweis ist ein Name und ein Anlass: eine Familie, in der ein Haus ansteht, und die Vermutung, dass eine ruhige Begleitung helfen könnte. Mehr braucht es nicht. Sie müssen niemanden überreden, nichts versprechen und keine Unterlagen beschaffen.
Was ein Hinweis nicht ist: keine Vermittlung, keine Beratung, keine Zusage in unserem Namen. Sie treten nicht für uns auf. Und Sie geben bitte niemanden ohne dessen Wissen an — wir melden uns nur bei Menschen, die von Ihrem Hinweis wissen und damit einverstanden sind.
Die Bedingungen
Im Klartext, ohne Kleingedrucktes
Ab 400.000 Euro beurkundetem Kaufpreis
Darunter zahlen wir nichts. Die Grenze steht hier, damit niemand mit einer Erwartung losläuft, die wir nicht einlösen.
Zehn Prozent unseres Netto-Honorars der Verkäuferseite
Bei einem beurkundeten Kaufpreis von 400.000 Euro sind das rund 1.119 Euro. Der Anteil bezieht sich auf unser Honorar, nicht auf den Kaufpreis.
Auszahlung nach vollständigem Honorareingang
Nicht bei Vertragsschluss, nicht bei Beurkundung — erst wenn unser Honorar wirklich auf dem Konto ist.
Höchstens zwei Hinweise je Person und Jahr
Wir wollen Nachbarschaft, kein Nebengewerbe. Wer regelmäßig vermittelt, braucht eine eigene Erlaubnis.
Vorab schriftlich bestätigt
Sie bekommen von uns schriftlich, dass Ihr Hinweis gezählt ist — bevor irgendetwas passiert. Kein Streit hinterher darüber, wer zuerst da war.
Wer keinen Hinweis geben darf
Für einige Berufe ist eine solche Zahlung verboten — und in zwei Fällen macht sich nicht nur der Empfänger strafbar, sondern auch wir als Zahlende. Deshalb steht das hier oben und nicht in einer Fußnote.
- Notarinnen und Notare — § 14 Abs. 4 BNotO.
- Amtsträger, etwa in Verwaltung, Gericht oder Betreuungsbehörde — §§ 331 und 333 StGB. ⚠ Strafbar macht sich hier auch, wer zahlt.
- Angestellte anderer Unternehmen, wenn der Hinweis mit ihrer Tätigkeit zusammenhängt — § 299 StGB.
- Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer für die von ihnen betreute Person.
- Anwältinnen und Anwälte, Steuerberatung, Pflegestützpunkte und Bestattungshäuser — nicht weil es verboten wäre, sondern weil unser Kodex es uns untersagt: wir zahlen neutralen Empfehlern nie etwas und nehmen von ihnen nie etwas.
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sind uns Ihre Hinweise trotzdem willkommen — nur ohne Zahlung. Für Bestattungshäuser, Sozialdienste und Notariate, die kollegial weiterempfehlen, gibt es die Seite für Berater.
Zur Steuer: eine Zahlung an Sie ist für Sie steuerpflichtig. Wir behalten nichts ein und melden nichts für Sie; die Angabe ist Ihre Sache. Wir sagen es hier, weil es sonst niemand sagt.
So geben Sie einen Hinweis
Schreiben Sie uns über das Formular unten. Nennen Sie Ihren Namen, wie wir Sie erreichen, und in zwei Sätzen, um wen es geht und warum Sie an uns denken. Bitte bestätigen Sie in der Nachricht, dass die Familie von Ihrem Hinweis weiß und dass Sie zu keiner der oben genannten Gruppen gehören.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen — bei Ihnen zuerst, nicht bei der Familie. Was daraus wird, entscheidet die Familie allein. Passt es nicht, sagen wir das offen; wir sind nicht für jede Lage die richtige Adresse.
1 · Rückruf vereinbaren
Ein Haus, mehrere Erben — und jeder sieht es ein wenig anders. Das ist normal und noch kein Streit. Sie müssen sich hier auf nichts festlegen.
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt ein Haus zurück. Und mit ihm viele Fragen, die niemand vorbereitet hat. Sie müssen heute nichts entscheiden und uns nichts erklären.
Ein Umzug ins Heim ordnet vieles neu, oft schneller als gedacht. Das Haus darf warten, bis Sie so weit sind. Sagen Sie uns zunächst nur, wie wir Sie erreichen.
Ein Haus, das einmal gut passte, kann heute zu groß geworden sein. Darüber nachzudenken ist noch keine Entscheidung. Wir hören erst einmal zu.
Manchmal steht keine Entscheidung an, sondern nur eine Frage. Die dürfen Sie uns stellen, ohne dass daraus etwas folgen muss.
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