Wissen · Zum Mitnehmen
Stiller Assistent.
Ein paar ruhige Fragen — und Sie erhalten eine persönliche Notiz für die ersten Schritte. Anonym, ohne E-Mail, alles auf Ihrem Gerät.
Stiller Assistent
Erste Schritte ordnen
Antworten auf häufige Fragen — und eine persönliche Notiz, die Ihr Gespräch vorbereitet. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail.
Die Notiz ersetzt keine Beratung — sie macht das Gespräch leichter.
Tippen Sie auf eine Frage, um die Antwort in Ruhe zu lesen.
Wie löst sich eine Erbengemeinschaft auf?
Eine Erbengemeinschaft endet durch Auseinandersetzung: einvernehmliche Teilung, Abschichtung (ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus), Verkauf oder — als letztes Mittel — Teilungsversteigerung. Der einvernehmliche Weg erhält den vollen Wert und das Verhältnis.
Möchten Sie das auf Ihren Fall bezogen besprechen? Sprechen Sie uns an — wir antworten persönlich.
Welche Frist gilt für das Ausschlagen eines Erbes?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung; sechs Monate bei Auslandsbezug. Erklärt wird es beim Nachlassgericht. Die genaue Frist ordnet eine dafür berechtigte Person mit Ihnen ein.
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Brauche ich einen Erbschein?
Oft ja, um über Konten und Immobilien zu verfügen — nicht immer. Banken und Grundbuchamt haben unterschiedliche Anforderungen.
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Was bedeutet der Pflichtteil?
Nahe Angehörige, die enterbt wurden, haben einen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
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Was geschieht bei einer Teilungsversteigerung?
Jeder Miterbe kann sie beantragen; sie bringt meist deutliche Abschläge unter dem Marktwert und ist selten im Interesse aller. Eine gütliche Lösung ist fast immer besser.
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Wie verkaufen wir eine geerbte Immobilie ohne Streit?
Mit einer gemeinsamen Grundlage: neutrale Bewertung, klarer Ablauf, transparente Verteilung. Früh abgestimmt, bleibt der volle Wert erhalten — genau hier hilft eine ruhige Begleitung.
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Das Haus steht jetzt leer — was ist zuerst wichtig?
Drei Dinge: die Wohngebäudeversicherung informieren (Leerstand ist meldepflichtig, häufig ab etwa 60 Tagen), Wasser und Frostschutz regeln, einen festen Kontroll-Rhythmus vereinbaren. Der Leitfaden „Das Haus steht leer — die ersten Wochen“ auf dieser Seite ordnet alle Schritte — verkauft werden muss deswegen nichts. Und wer das nicht selbst tragen kann oder mag: „Haus in Obhut“ übernimmt genau diese Pflichten, monatlich kündbar.
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Ihre Erste-Schritte-Notiz
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