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Entwurf — Unternehmen in Gründung Entwurf · in Gründung

Wissen · Leitfaden

Firma und Familienhaus zugleich.

Eine Übergabe in zwei Spuren — und was sie zusammenhält. Wenn Betrieb und Haus in den nächsten Jahren in geordneter Form an die nächste Generation übergehen sollen.

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Stand: Juni 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall (§ 3 RDG, § 4 StBerG)

Das Wichtigste zuerst

In sehr vielen Familienunternehmen ist die Inhaber-Familie zugleich Eigentümerin der Betriebsimmobilie und des privaten Hauses — die Doppelübergabe ist die Regel, nicht die Ausnahme. Wer rechtzeitig regelt, lässt der nächsten Generation Raum, anzukommen. Es gibt keinen Grund zur Eile — aber einen guten Grund, früh anzufangen.

Was die Doppelübergabe schwer macht

Drei Zustände kommen zusammen. Bewertungs-Verflechtung: Geschäftsführer-Haus auf dem Betriebsgrundstück, private Bürgschaften für Betriebskredite — wer das nicht entwirrt, übergibt zwei Dinge, die sich nicht sauber trennen lassen. Liquiditätslage: Schenkungssteuer, Auszahlungen zwischen Geschwistern, Übergangskredite liegen häufig im siebenstelligen Bereich; wer zu spät plant, zahlt Eile-Zinsen. Familien-Optik: ein Kind übernimmt den Betrieb, eines das Haus, eines wird ausgezahlt — und die Werte sind nicht trivial gleich.

Betriebsvermögensbegünstigung

Die §§ 13a/13b ErbStG stellen einen Teil des begünstigten Betriebsvermögens frei: Regelverschonung 85 % (fünf Jahre Behaltefrist, Mindest-Lohnsumme), Optionsverschonung 100 % (sieben Jahre, höhere Lohnsummen-Anforderung). Privatvermögen im Betrieb (etwa Wertpapiere ohne betrieblichen Bezug) wird als Verwaltungsvermögen häufig ausgeschlossen — und ist dann voll steuerpflichtig. Das Recht steht unter laufender verfassungsrechtlicher Beobachtung; den aktuellen Stand prüft eine spezialisierte Steuerberatung.

Privates und Betriebliches sauber trennen

Drei häufige Fragen — das Geschäftsführer-Wohnhaus (Privat- oder Betriebsvermögen? entscheidend sind Grundbuch, Mietvertrag, steuerliche Behandlung), der Geschäftsführer-PKW und eine gemischte Holding-Struktur. In allen gilt: Klärung Jahre vor der Übergabe, nicht Wochen davor — wer zuletzt noch entwirrt, riskiert steuerliche Folgen, die sich nicht mehr glätten lassen.

Drei Stühle, die zusammen sitzen müssen

Eine geordnete Doppelübergabe verlangt mindestens drei Rollen: eine auf Mittelstandsnachfolge spezialisierte Steuerberaterin, eine Notarin (notarielle Form für Grundstücke und GmbH-Anteile, § 311b BGB / § 15 GmbHG) und — falls extern verkauft wird — eine M&A-Begleiterin. Eine vierte, oft vergessene Rolle: eine Mediatorin für die Geschwistergespräche. In Mittelstand-Familien liegt der Konflikt häufiger zwischen Geschwistern als zwischen Generationen.

Wenn die Übergabe nicht innerfamiliär gelingt

In etwa der Hälfte der Fälle findet sich keine familieninterne Nachfolge. Dann: strategische Käuferinnen (Wettbewerber, Kunden — oft der höchste Preis), Search-Funds (eine Nachfolgerin kauft mit Investorenkapital gezielt eine Firma und führt sie selbst), MBO/MBI (bestehende oder externe Geschäftsführung übernimmt), Unternehmensbörsen wie nexxt-change oder, selten, eine Stiftungslösung. Eine ehrliche Einschätzung gehört in das Jahr, bevor die Übergabe akut wird — drei bis vier Jahre Vorlauf finden meist tragfähige Lösungen.

Begriffe, klar erklärt

Betriebsvermögensbegünstigung
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Freistellung eines Teils des begünstigten Betriebsvermögens (§§ 13a, 13b ErbStG).
Behaltefrist
Frist von 5 oder 7 Jahren nach der Übertragung, die zu wahren ist, damit die Begünstigung nicht entfällt.
MBO / MBI
Management-Buy-Out / -Buy-In — Übergabe an die bestehende oder eine externe Geschäftsführung mit Kapitalpartnern.
Verwaltungsvermögen
Vermögen ohne betrieblichen Bezug innerhalb des Betriebs — von der Begünstigung ausgeschlossen, also voll steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Wann sollten wir mit der Planung beginnen?
Drei bis vier Jahre vor der geplanten Übergabe. Die Entflechtung von Privat- und Betriebsvermögen gehört Jahre vorher geklärt — wer in den letzten zwölf Monaten noch entwirrt, riskiert nicht mehr glättbare steuerliche Folgen.
Was, wenn keines der Kinder den Betrieb übernehmen will?
Dann gibt es Wege: strategische Käuferinnen, Search-Funds, MBO/MBI, Unternehmensbörsen oder eine Stiftungslösung. Mit drei bis vier Jahren Vorlauf finden sich meist tragfähige Lösungen.
Gehört das Geschäftsführer-Haus zum Betrieb oder zum Privatvermögen?
Das klärt sich im Einzelfall — entscheidend sind Grundbucheintragung, Mietvertrag zwischen Betrieb und Familie und die steuerliche Behandlung der Vorjahre. Eine Steuerberaterin prüft das vor der Übergabe.
Wo entstehen die meisten Konflikte?
Selten zwischen den Generationen, häufiger zwischen den Geschwistern — wer den Betrieb bekommt und wer ausgezahlt wird. Eine Mediatorin für die Geschwistergespräche ist deshalb oft die wichtigste der vier Rollen.

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