Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit 2020 geltende Regel: Das Sozialamt holt sich die Hilfe zur Pflege nur noch bei Kindern zurück, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Englisch: Relatives’ relief act
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.