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Glossar

Fachbegriffe, verständlich erklärt — mit englischer Entsprechung für internationale Beteiligte.

Abschichtung. (engl.: severance (heir buy-out)) Ein einzelner Miterbe scheidet gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus, ohne dass diese aufgelöst wird — oft der ruhigste Weg, wenn einer gehen und ein anderer bleiben möchte.
Apostille. (engl.: apostille) Eine internationale Beglaubigung für öffentliche Urkunden in Drittstaaten (Haager Übereinkommen). Innerhalb der EU sind Personenstandsurkunden wie die Sterbeurkunde seit 2019 von der Apostille befreit.
Auseinandersetzung. (engl.: division of the estate) Die Auflösung der Erbengemeinschaft — durch Auszahlung, gemeinsamen Verkauf oder, als letzter Weg, Versteigerung.
Ausschlagung. (engl.: disclaiming an inheritance) Die Erklärung, eine Erbschaft nicht anzunehmen — meist wegen Überschuldung; die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB).
Behindertentestament. (engl.: will protecting a disabled heir) Eine Gestaltung, die einem Kind mit Behinderung den Nachlass sichert, ohne dass der Sozialhilfeträger darauf zugreift — über Vor- und Nacherbschaft mit Testamentsvollstreckung.
Berliner Testament. (engl.: joint spousal will) Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Schlusserben — meist die Kinder — bestimmen (§ 2269 BGB); eine deutsche Besonderheit.
Betreuung. (engl.: legal guardianship) Vom Betreuungsgericht bestellt, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vollmacht vorliegt.
Betreuungsverfügung. (engl.: care directive) Ein Wunsch im Voraus, wen das Gericht zur Betreuung bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird (§ 1816 BGB).
Eigenanteil. (engl.: personal contribution (care)) Der Teil der Pflegeheimkosten, den Bewohner selbst tragen — in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Erbengemeinschaft. (engl.: community of heirs) Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Über ein geerbtes Haus können sie nur gemeinsam entscheiden.
Erbschein. (engl.: certificate of inheritance) Ein amtliches Zeugnis, das die Erben und ihre Anteile ausweist.
Erbvertrag. (engl.: contract of inheritance) Ein notarieller Vertrag über die Erbfolge, der — anders als ein Testament — bindet und nicht einseitig widerrufen werden kann (§ 2274 BGB).
Ergänzungspfleger. (engl.: supplementary curator) Eine vom Familiengericht bestellte Person, die ein minderjähriges Kind dort vertritt, wo die Eltern rechtlich verhindert sind (§ 1809 BGB) — etwa weil ein Elternteil selbst miterbt. Bei Betreuten übernimmt das ein Ergänzungsbetreuer, bestellt vom Betreuungsgericht (§ 1817 Abs. 5 BGB).
Europäisches Nachlasszeugnis. (engl.: European Certificate of Succession) Ein EU-weit anerkannter Nachweis der Erbenstellung; er erleichtert das Erben über Ländergrenzen hinweg (Art. 62 ff. EuErbVO).
Grundbuch. (engl.: land register) Das amtliche Verzeichnis der Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken; hier werden Wohnrecht und Nießbrauch gesichert.
Mediation. (engl.: mediation) Ein förmliches Verfahren der Konfliktbeilegung nach dem Mediationsgesetz: freiwillig, vertraulich (§ 4 MediationsG), geleitet von einer allparteilichen, unabhängigen Mediatorin ohne Entscheidungsgewalt. Die eigene Moderation von Wahrgut heißt bewusst Klärung; eine formale Mediation führt nur eine unabhängige, BAFM-qualifizierte Mediatorin.
Nachlass. (engl.: estate) Das gesamte Vermögen samt Verbindlichkeiten, das eine verstorbene Person hinterlässt.
Nießbrauch. (engl.: usufruct) Das Recht, eine Immobilie zu nutzen oder Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.
Obliegenheit. (engl.: policyholder duty (Obliegenheit)) Eine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag — etwa einen Leerstand anzuzeigen oder Leitungen zu entleeren. Wer sie verletzt, riskiert im Schadensfall eine Kürzung oder den Verlust der Leistung.
Patientenverfügung. (engl.: advance healthcare directive) Eine schriftliche Festlegung im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen man im Ernstfall wünscht oder ablehnt (§ 1827 BGB).
Pflegeausgleich. (engl.: compensation for care) Ein Ausgleich unter Geschwistern dafür, dass ein Kind die Eltern gepflegt hat; er erhöht dessen Erbteil bei der Auseinandersetzung (§ 2057a BGB).
Pflegegeld. (engl.: care allowance) Eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden (§ 37 SGB XI).
Pflegegrad. (engl.: care grade) Die Einstufung des Pflegebedarfs in fünf Grade; sie bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen (§ 15 SGB XI).
Pflichtteil. (engl.: compulsory share) Nahen Angehörigen steht ein Mindestanteil am Nachlass zu, auch wenn sie im Testament übergangen wurden.
Pflichtteilsergänzung. (engl.: supplementary compulsory share) Ein zusätzlicher Anspruch, der Schenkungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzurechnet, damit sie den Pflichtteil nicht aushöhlen (§ 2325 BGB).
Schenkung & Freibeträge. (engl.: gift & tax allowances) Übertragung zu Lebzeiten; in regelmäßigen Abständen gelten Freibeträge, bis zu denen keine Schenkungsteuer anfällt. Gestaltung über Notar/Steuerberater.
Schonvermögen. (engl.: protected assets) Das geschützte Vermögen, das bei Sozialleistungen — etwa beim Eigenanteil der Pflege — nicht eingesetzt werden muss (§ 90 SGB XII).
Teilungsversteigerung. (engl.: partition auction) Der gerichtliche Zwangsverkauf einer gemeinsamen Immobilie, wenn sich Erben nicht einigen — meist mit deutlichem Wertverlust. Lässt sich fast immer vermeiden.
Testamentsvollstrecker. (engl.: executor) Eine im Testament bestimmte Person, die den letzten Willen umsetzt und den Nachlass verwaltet (§ 2197 BGB).
Verhinderungspflege. (engl.: respite care) Ersatzpflege, wenn die übliche Pflegeperson zeitweise ausfällt — etwa durch Urlaub oder Krankheit (§ 39 SGB XI).
Verkehrswert. (engl.: market value) Der objektiv ermittelte Marktwert einer Immobilie — die neutrale Grundlage für eine faire Auszahlung oder einen Verkauf.
Vermächtnis. (engl.: legacy) Eine im Testament zugewandte einzelne Sache oder Summe — anders als die Erbschaft eines ganzen Anteils.
Vorsorgevollmacht. (engl.: lasting power of attorney) Eine Vollmacht, mit der eine Vertrauensperson im Ernstfall für Sie handeln darf.
Wohnrecht. (engl.: right of residence) Das Recht, in einer Immobilie wohnen zu bleiben — oft bei Übergaben zu Lebzeiten vereinbart.

Erklärungen dienen der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.