Eigenbedarf
Die Vermieterin kann nur kündigen, wenn sie die Wohnung für sich oder einen nahen Angehörigen tatsächlich benötigt — gebunden an enge Voraussetzungen und Fristen (§ 573 BGB), für Erbengemeinschaften selten tragfähig.
Englisch: Own use
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.