Wahrgut
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Dürftigkeitseinrede

Reicht der Nachlass nicht für eine geordnete Verwaltung, kann der Erbe nach § 1990 BGB die Befriedigung der Gläubiger auf den Nachlass beschränken — die persönliche Haftung entfällt.

Englisch: Plea of insufficiency

Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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