Dürftigkeitseinrede
Reicht der Nachlass nicht für eine geordnete Verwaltung, kann der Erbe nach § 1990 BGB die Befriedigung der Gläubiger auf den Nachlass beschränken — die persönliche Haftung entfällt.
Englisch: Plea of insufficiency
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.