Pflichtteilsergänzung
Ein zusätzlicher Anspruch, der Schenkungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzurechnet, damit sie den Pflichtteil nicht aushöhlen (§ 2325 BGB).
Englisch: supplementary compulsory share
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.