Betreuungsverfügung
Ein Wunsch im Voraus, wen das Gericht zur Betreuung bestellen soll, falls eine Betreuung nötig wird (§ 1816 BGB).
Englisch: care directive
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.