Berliner Testament
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und Schlusserben — meist die Kinder — bestimmen (§ 2269 BGB); eine deutsche Besonderheit.
Englisch: joint spousal will
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.