Pflegegrad
Die Einstufung des Pflegebedarfs in fünf Grade; sie bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen (§ 15 SGB XI).
Englisch: care grade
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.