Mediation
Ein förmliches Verfahren der Konfliktbeilegung nach dem Mediationsgesetz: freiwillig, vertraulich (§ 4 MediationsG), geleitet von einer allparteilichen, unabhängigen Mediatorin ohne Entscheidungsgewalt. Die eigene Moderation von Wahrgut heißt bewusst Klärung; eine formale Mediation führt nur eine unabhängige, BAFM-qualifizierte Mediatorin.
Englisch: mediation
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.