Vorkaufsrecht der Miterben
Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, dürfen die übrigen Miterben innerhalb einer bestimmten Frist zu denselben Bedingungen vorrangig selbst eintreten.
Englisch: Co-heirs’ right of pre-emption
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.