Erbteil
Der Anteil einer Miterbin am gesamten Nachlass — nicht ein bestimmter Gegenstand. Er ist verkäuflich, der Vertrag muss notariell beurkundet werden (§§ 2033, 2371 BGB).
Englisch: Inheritance share
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.