Hilfe zur Pflege
Die ergänzende Sozialleistung nach SGB XII, die einspringt, wenn Einkommen und einzusetzendes Vermögen den Eigenanteil nicht decken.
Englisch: Assistance with care
Diese Erklärung dient der Orientierung; es gilt deutsches Recht. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.