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Wissen · Leitfaden

Ein geerbtes Haus in der Ferne.

Ein Begleiter durch die ersten Monate, wenn das geerbte Haus nicht dort steht, wo Sie leben — geordnet, sorgfältig, in Ihrem Tempo. Ohne dass Sie heute alles wissen müssen, was im sechsten Monat zu entscheiden ist.

Das vollständige Heft lesen · 12 Seiten

Stand: Juni 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall (§ 3 RDG, § 4 StBerG)

Das Wichtigste zuerst

Zwischen Ihrer Wohnung und dem geerbten Haus liegt eine Distanz, die Sie selbst nicht ohne Weiteres überbrücken — und doch müssen Sie entscheiden. Das dauert: vom Sterbedatum bis zum Verkaufsabschluss vergehen im Median neun bis vierzehn Monate, vieles davon Wartezeit auf Behörden und Banken, nicht eigene Aktivität. Das ist die Realität — und sie ist nicht Ihre Schuld.

Die ersten Tage — was wirklich eilt

In den ersten sieben Tagen ist nur weniges dringend. Was eilt: das Haus sichern (Schlüssel, im Winter Frostschutz), eine Mitteilung an die Wohngebäudeversicherung, und sechs bis acht Sterbeurkunden beim Standesamt — Kopien werden oft nicht akzeptiert. Was nicht eilt: der Erbschein-Antrag (für ihn gibt es keine Frist — die sechs Wochen betreffen nur eine mögliche Ausschlagung), Dauerverträge, und vor allem die Frage, was mit dem Haus geschieht. Die gehört in den dritten oder vierten Monat, nicht in die erste Woche.

Tag 8 bis Tag 60

Eine Empfehlung, keine Frist. Erbschein-Antrag beim Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt (Bearbeitung zwei bis vier Monate). Die § 30 ErbStG-Anzeige ans Finanzamt innerhalb von drei Monaten — eine kurze Mitteilung genügt, die Steuererklärung folgt später. Bankvollmachten prüfen: eine postmortale Vollmacht erspart das Warten auf den Erbschein. Und ein Nachsendeauftrag bei der Post nimmt enormen Druck heraus.

Vom dritten bis sechsten Monat

Erst wenn der Erbschein vorliegt, sprechen Sie über das Haus. Räumung braucht mehr Zeit als gedacht — bei einem lange bewohnten Haus drei bis sechs Wochenenden; Wertgegenstände, Fotos und Briefe gehören zuerst gesichtet. Ein Verkehrswertgutachten (1.500–3.500 €) klärt den Wert zwischen Geschwistern, dient dem Finanzamt und einer realistischen Preiserwartung. Spätestens im vierten Monat ein offenes Geschwister-Gespräch: halten, vermieten oder weitergeben.

Nach dem sechsten Monat

Keine der drei Optionen verlangt Eile. Halten und vermieten ist eine ruhige Lösung, wenn Lage und Konstellation tragfähig sind (Hausverwaltung 3–7 % der Kaltmiete). Bei einem Verkauf verlangt eine seriöse Maklerin vor dem Inserat kein Geld, sondern Provision nur im Erfolg — und drängt nicht auf eine vorschnelle Bewertung. Drei harte Engpässe: die Finanzierungszusage der Käuferin steht erst im letzten Drittel, der Notarvertrag liegt 14 Tage vorher vor (§ 17 BeurkG), die Grundbuch-Umschreibung dauert danach drei bis fünf Monate.

Wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können

Drei Wege: eine notariell beglaubigte Vollmacht (Unterschriftsbeglaubigung je nach Wert 20–70 € zzgl. Umsatzsteuer; eine Beurkundung mit Entwurf kostet wertabhängig mehr) an eine Person vor Ort; Behördentermine in einem längeren Aufenthalt bündeln statt fünf Einzelreisen; oder eine Koordinatorin vor Ort, die Räumung, Bewertung und Inserat aus einer Hand führt — mit transparentem, vorab schriftlich fixiertem Honorar. Vertiefende Fragen zur Erbengemeinschaft stehen im Leitfaden Wenn mehrere ein Haus erben.

Begriffe, klar erklärt

Erbschein
Amtliche Urkunde, mit der das Nachlassgericht bestätigt, wer in welcher Quote Erbin ist. Für die meisten Bank- und Grundbuchvorgänge nötig.
Postmortale Vollmacht
Vollmacht, die ausdrücklich „über den Tod hinaus“ gilt — erlaubt Bankgeschäfte ohne Warten auf den Erbschein.
§ 30 ErbStG-Anzeige
Pflicht, einen Erbfall innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen — eine kurze Mitteilung genügt.
14-Tage-Frist (BeurkG)
Bei Verbraucherverträgen soll der Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG) — planen Sie diese Zeit ein; verkürzen lässt sie sich nur mit gutem Grund.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das alles?
Vom Sterbedatum bis zum Verkaufsabschluss im Median neun bis vierzehn Monate. Vieles davon ist Wartezeit auf Behörden und Banken — der Erbschein allein braucht zwei bis vier Monate.
Was muss wirklich in der ersten Woche passieren?
Das Haus sichern, die Versicherung informieren und sechs bis acht Sterbeurkunden besorgen. Die Entscheidung über das Haus gehört in den dritten oder vierten Monat, nicht in die erste Woche.
Wie regle ich das aus der Ferne?
Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht an eine Person vor Ort, gebündelten Behördenterminen oder einer Koordinatorin, die mehrere Aufgaben aus einer Hand führt — bei transparentem, vorab schriftlich fixiertem Honorar.
Brauche ich einen Erbschein, um an die Bankkonten zu kommen?
Oft ja, aber nicht immer: Vielen Banken genügt ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll. Mit einer postmortalen Vollmacht lassen sich Konten sogar ohne Wartezeit bewegen. Das Haus sichern und die Versicherung umschreiben geht schon mit der Sterbeurkunde.

Ihr nächster Schritt.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wenn Sie mögen, ordnen wir Ihre Lage zunächst nur — anonym und ohne Verpflichtung.

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