Wahrgut
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Entwurf — Unternehmen in Gründung Entwurf · in Gründung

Leistung

Das Haus versorgt, solange die Entscheidung reift.

Nach dem Umzug ins Pflegeheim oder in der Wartezeit des Erbfalls steht ein Haus oft Monate leer. Ein Verkauf unter Druck wäre der teuerste Weg — das Haus sich selbst zu überlassen der zweite. Haus in Obhut ist der dritte: Wir prüfen und versorgen das Haus auf Zeit, bis Ihre Familie in Ruhe entschieden hat — oder, wenn der Entschluss gefallen ist, bis der Schlüssel übergeben ist.

Die Lage

Ein leeres Haus ruft leise: Die Versicherung erwartet eine Meldung und Pflichten, der Frost kennt keinen Kalender, der Briefkasten füllt sich — und irgendjemand aus der Familie fährt jedes Wochenende hin, um zu lüften und nachzusehen. Das trägt eine Weile. Aber es zermürbt, und es drängt heimlich zu einer Entscheidung, die noch gar nicht reif ist. Genau dieses Drängen nehmen wir heraus. Und auch andersherum gilt: Wer verkaufen möchte, aber nicht in der Nähe wohnt, nimmt Obhut dazu — das Haus bleibt versorgt und besichtigungsbereit, bis der Verkauf vollzogen ist.

Stehenbleiben ist bei uns ein vollwertiger Weg — das Haus wartet versorgt, nicht verlassen.

Was wir tun

  • Kontrollgänge in vereinbartem Takt, mit kurzem Bericht und Fotos — Sie sehen, dass alles in Ordnung ist, ohne hinzufahren.
  • Die Versicherungspflichten im Blick: Leerstand gemeldet, Wasser abgesperrt, Frostschutz eingestellt — nachgehalten und dokumentiert, damit der Schutz bestehen bleibt.
  • Schlüssel und Ansprechpartner in einer Hand — für Nachbarn, Handwerker und Ableser.
  • Kleine Instandhaltungen koordiniert, bevor aus ihnen große werden; beauftragt wird nur, was Sie freigeben.
  • Die laufenden Kosten erfasst und geordnet — eine Aufstellung statt vieler loser Abbuchungen.
  • Ein Bericht an alle Beteiligten im selben Wortlaut — gerade in Erbengemeinschaften der halbe Frieden.

Bevor wir beginnen

Zuerst klären wir, wer für das Haus handeln darf — eine Vollmacht, eine Betreuung oder die Erbengemeinschaft. Ohne saubere Grundlage nehmen wir kein Haus in Obhut. Das schützt Sie, und es schützt jede spätere Entscheidung.

Wie wir abrechnen

Eine feste Monatspauschale, monatlich kündbar — unabhängig von jedem Verkauf und niemals auf eine Provision angerechnet. Den Betrag nennen wir im kostenfreien Kompass-Gespräch, schriftlich und vor jeder Beauftragung. Im Erbfall kann der Nachlass zahlen. Mehr zur Systematik: Honorar.

Was wir nicht tun

Wir verwalten keine Mietverhältnisse und kein Wohnungseigentum, und wir vermieten nicht im Namen der Eigentümer. Wünscht die Familie später eine Vermietung, endet die Obhut geordnet, und wir helfen bei der Übergabe an eine geeignete Verwaltung. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Und Obhut wird bei uns nicht von allein zum Verkaufsauftrag: Den Anstoß zu einem Verkauf geben allein Sie. Möchten Sie beides — etwa weil Sie verkaufen wollen, aber nicht in der Nähe wohnen — führen wir Obhut und diskreten Verkauf als zwei klar getrennte Aufträge nebeneinander.

Kompass-Gespräch kostenfrei · monatlich kündbar · Antwort in zwei Werktagen

Häufige Fragen

Muss ich am Ende verkaufen?
Nein. Obhut kauft Zeit, keinen Ausgang. Alle drei Wege — halten, in der Familie lösen, verkaufen — bleiben gleich offen; die Begleitung endet, wann immer Sie es bestimmen.
Wer kann uns beauftragen?
Bevollmächtigte, rechtliche Betreuer im Rahmen ihrer Befugnisse — und Erbengemeinschaften: gemeinsam oder durch eine legitimierte Person. Die Legitimation klären wir vor Beginn; im Erbfall kann der Nachlass die Pauschale tragen.
Übernehmen Sie auch die Vermietung?
Nein, bewusst nicht. Ob Vermieten der richtige Weg ist, rechnen wir in der Drei-Wege-Beratung ehrlich durch — die laufende Verwaltung eines Mietverhältnisses geben wir dann in geeignete Hände weiter.
Für welche Häuser passt das?
Für leerstehende oder kaum genutzte Häuser und Wohnungen in der Region Hannover, im Weserbergland und in Ostwestfalen-Lippe. Ob es passt, klärt das kostenfreie Kompass-Gespräch.
Geht Obhut auch, während wir verkaufen?
Ja. Gerade wer weiter weg wohnt, verbindet beides: Der Verkauf läuft als eigener Auftrag, und die Obhut hält das Haus derweil versorgt und besichtigungsbereit — zwei getrennte Vereinbarungen, klar abgerechnet.