Leistungen · Erben-Auftakt & Fahrplan
Der Fahrplan für Miterben - Ordnung in den ersten Monaten.
Erst der Frieden, dann die Sache. In einer Erbengemeinschaft zerstört selten der Markt das Vermögen und die Beziehungen, sondern der Konflikt zwischen den Erben. Wir ordnen früh — und treten vom Verkauf zurück, bevor wir die Lösung gefährden.
Der Auftakt
- Ein moderierter Auftakt, zur richtigen Zeit. Nicht im akuten Trauermoment, sondern wenn die ersten Wochen vorüber sind. Wir sortieren gemeinsam, was ansteht — und was Zeit hat.
- Ein Fahrplan der Fristen. Erbschaftsteuer-Anzeige, Erbschein, Ausschlagungsfrist, Versicherungs-Obliegenheiten bei Leerstand — geordnet, damit nichts unbemerkt verstreicht.
- Klare Regeln von Anfang an. Alle Erben werden gleich und zeitgleich informiert; wer für die Gemeinschaft arbeitet, wird dafür vergütet — offen, nicht unter der Hand.
- Alle auf demselben Stand. Eine gemeinsame Akte, an die alle dieselben Unterlagen erreichen; Erben in der Ferne nehmen per Video gleichberechtigt teil.
Die Einigung — die Familien-Werkstatt
Wo Vorstellungen auseinandergehen, moderieren wir das Gespräch, bevor sich Positionen verhärten. In einvernehmlichen Lagen führen wir selbst; in zugespitzten Lagen führt eine unabhängige, BAFM-qualifizierte Mediatorin (die wir Ihnen namentlich benennen) die Gespräche — mit eigenem Vertrag, eigener Rechnung und strikter Informations-Firewall zu unserer Vermarktung. Allparteilich heißt: jede Stimme wird gehört, die Information erreicht alle zugleich im selben Wortlaut. Die Wege legen wir gleichwertig nebeneinander — behalten, Auskauf oder Abschichtung, gemeinsamer Verkauf, Erbteilsverkauf, Teilungsversteigerung — samt der nüchternen Wahrheit, was eine Teilungsversteigerung am Erlös kostet.
Was uns neutral hält
- Alle Erben stimmen zu Beginn zu. Sonst wären wir Helfer einer Partei — das widerspricht unserer Allparteilichkeit.
- Der Wert kommt von außen. Eine belastbare Bewertung organisieren wir über einen neutralen, unabhängigen Gutachter, den alle Erben gemeinsam beauftragen.
- Erst die Einigung, dann — wenn gewünscht — der Verkauf. Mit Bedenkzeit, ohne Druck, mit freier Wahl des Maklers.
Wie wir abrechnen
Das erste Gespräch ist kostenfrei. Auftakt, Fahrplan und Einigung rechnen wir als feste, erfolgsunabhängige Honorare ab — sie hängen nicht davon ab, ob je verkauft wird. Verkauft die Familie später, verdienen wir auch daran; bleibt das Haus in der Familie, ist das ein gleichwertiges, bepreistes Ergebnis. Der Fahrplan wird in der Regel aus dem Nachlass getragen; auf Wunsch teilen wir jedes Honorar je Erbe mit einzelnen Rechnungen. Folgt ein Verkauf, gilt eine marktübliche Provision mit hälftiger Teilung bei Einfamilienhäusern und Wohnungen mit privaten Käufern (§§ 656c, 656d BGB), ohne Reservierungsgebühr und mit 14 Tagen Bedenkzeit. Die konkreten Beträge nennen wir im kostenfreien Kompass-Gespräch — schriftlich, vor jeder Beauftragung. Mehr zur Systematik: Honorar.
Drei Begriffe, klar erklärt
- Teilungsversteigerung
- Der gerichtliche Zwangsverkauf einer gemeinsamen Immobilie, wenn sich die Miterben nicht einigen — meist mit deutlichem Wertverlust.
- Allparteilichkeit
- Anders als Neutralität, die gleichgültig danebensteht, heißt Allparteilichkeit, zugleich auf der Seite jedes einzelnen Erben zu stehen: Jede Stimme wird gehört, und alle erhalten dieselbe Information zur selben Zeit im selben Wortlaut.
- Schiedswert
- Ein von einem neutralen, unabhängigen Gutachter ermittelter Wert, den alle Erben gemeinsam beauftragen. Einen Schiedswert, den wir organisiert haben, vermarkten wir nie — so entsteht kein Anreiz, die Zahl in Richtung Verkauf zu schieben.
Nächster Schritt
Erbengemeinschaft & Immobilie
Der Leitfaden: gemeinsam entscheiden und eine Teilungsversteigerung vermeiden.
Leitfaden ansehen →Drei Geschwister, ein Haus
Eine Fall-Erzählung, wie aus Uneinigkeit eine gemeinsame Entscheidung wurde.
Fall lesen →Rückruf vereinbaren
Ein kurzes Telefonat, ohne Verpflichtung — wir melden uns in zwei Werktagen.
Kontakt →Häufige Fragen
- Sind Sie neutral?
- Wir sind nicht neutral im Sinne von gleichgültig — wir sind strukturiert allparteilich. Jede und jeder wird gehört, und die Information erreicht alle Beteiligten zeitgleich im selben Wortlaut.
- Was, wenn wir uns am Ende doch nicht einigen?
- Dann endet die Sequenz sauber. Den Auftakt und die Einigung behalten wir; eine Vermarktung würde an einen Partner-Makler übergeben. Wir treten vom Verkauf zurück, bevor wir die Lösung gefährden.
- Ist das eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes?
- Unsere eigene Moderation nennen wir bewusst Klärung. Wird in zugespitzten Konflikten eine unabhängige, BAFM-qualifizierte Mediatorin hinzugezogen, führt sie eine Mediation nach Mediationsgesetz — mit eigener Verschwiegenheitspflicht (§ 4 MediationsG) und eigener Rechnung. Das Recht klärt in beiden Fällen eine Anwältin oder ein Anwalt.
Sprechen Sie mit uns
Wenn mehrere ein Haus erben — ordnen wir es gemeinsam.
Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.