Wahrgut
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Entwurf — Unternehmen in Gründung Entwurf · in Gründung

Leistung

Das Haus bleibt in der Familie — geordnet, nicht nur gemeint.

Viele Familien wünschen sich, dass das Haus in der Familie bleibt — und bleiben doch beim Wunsch stehen, weil der Weg dorthin unklar ist. Die Familienlösung macht aus dem Wunsch eine geregelte Übergabe: Übernahme durch ein Kind, Übergabe zu Lebzeiten oder eine private Verrentung mit Wohnrecht — von uns koordiniert, bis alles im Grundbuch steht.

Die Lage

Ob nach einem Erbfall oder mitten im Leben: Sobald mehrere Menschen an einem Haus hängen, sind drei Fragen offen — wer übernimmt, was ist fair, und wie wird es rechtssicher? Unbeantwortet führen sie oft in jahrelangen Schwebezustand oder in einen Verkauf, den eigentlich niemand wollte. Die Familienlösung beantwortet sie in dieser Reihenfolge: zuerst die Menschen, dann die Zahlen, zuletzt die Beurkundung.

In der Familie lösen ist bei uns ein vollwertiges, bepreistes Ergebnis — kein Trostpreis.

Die drei Gestaltungen

  • Übernahme durch ein Kind. Ein Kind übernimmt das Haus und zahlt die Geschwister aus — auf Grundlage eines Werts, den alle anerkennen, und mit einer Finanzierung, die trägt.
  • Übergabe zu Lebzeiten. Das Eigentum geht schon jetzt über, das Wohnen bleibt gesichert — über ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, im Grundbuch eingetragen.
  • Private Verrentung mit Wohnrecht. Die Familie zahlt den Kaufpreis als monatliche Rente, die Eltern wohnen weiter im Haus — eine Lösung, die Liquidität schafft, ohne zu entwurzeln.

Welche Gestaltung passt, hängt an Ihrer Lage — nicht an einem Schema. Oft ist die Familienlösung der Ausgang eines Erben-Fahrplans, ebenso oft beginnt sie zu Lebzeiten, aus einem Wechsel-Plan oder einer Drei-Wege-Rechnung heraus.

Erste Größenordnung: im Haus wohnen bleiben

Eine grobe, unverbindliche Orientierung — wenn Sie verkaufen und zugleich mietfrei wohnen bleiben (Verkauf mit Nießbrauch).

Es gibt keinen Grund zur Eile.

Eine grobe Schätzung genügt.

Für die rechnerische Wohndauer (ab 60 Jahren).

Lassen Sie das Feld frei, dann schätzen wir den Wohnwert grob aus dem Immobilienwert.

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — sie werden nicht gesendet.

Erste Größenordnung

Geschätzte Einmalzahlung — und Sie bleiben mietfrei wohnen

—grobe Größenordnung, keine Bewertung

Wert Ihrer Immobilie
Wert Ihres lebenslangen Wohnrechts (rund)
Geschätzte Einmalzahlung (Größenordnung)

Dies ist eine erste Größenordnung — keine Bewertung, keine Beratung und kein Angebot. Anbieter zahlen in der Praxis oft weniger als diesen rechnerischen Wert. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Gutachten, Lage, Zustand und Anbieter ab. Eine echte Einschätzung folgt persönlich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Eine persönliche Einschätzung folgt im Gespräch. Mit uns sprechen.

Bis ins Grundbuch koordiniert

Wir moderieren das Gespräch in der Familie, bereiten den Sachverhalt auf und halten die Fäden zusammen: Wert-Grundlage, Eckpunkte-Papier, Termine mit Notariat und Steuerberatung, bis zur Eintragung im Grundbuch. Was wir dabei nicht tun: Wir erbringen keine Rechtsberatung im Einzelfall (§ 3 RDG) und keine Steuerberatung (§ 4 StBerG). Den Übergabevertrag gestaltet und beurkundet das Notariat, die steuerliche Würdigung gehört der Steuerberatung — wir koordinieren beide, ersetzen sie nicht.

Wie wir abrechnen

Das Kompass-Gespräch ist kostenfrei. Die Familienlösung rechnen wir als festes, erfolgsunabhängiges Honorar ab — wir verdienen an der geordneten Übergabe, nicht an einem Verkauf. Die konkreten Beträge nennen wir im kostenfreien Kompass-Gespräch — schriftlich, vor jeder Beauftragung; die Honorartabelle veröffentlichen wir mit der Gründung. Mehr zur Systematik: Honorar.

Kompass-Gespräch kostenfrei · unverbindlich · Antwort in zwei Werktagen

Häufige Fragen

Geht die Familienlösung auch ohne Erbfall?
Ja. Viele Familien ordnen die Übergabe zu Lebzeiten — aus einem Wechsel-Plan oder einer Drei-Wege-Rechnung heraus. Das hat oft Vorteile: Alle sitzen am Tisch, und die Eltern gestalten selbst mit.
Ersetzen Sie Notariat oder Steuerberatung?
Nein. Rechtsberatung im Einzelfall gehört der Anwältin oder dem Notariat (§ 3 RDG), die steuerliche Würdigung der Steuerberatung (§ 4 StBerG). Wir bereiten vor, moderieren und koordinieren — bis ins Grundbuch.
Was kostet die Familienlösung?
Ein festes, erfolgsunabhängiges Honorar — es wird nie auf eine Provision angerechnet. Die konkreten Beträge nennen wir im kostenfreien Kompass-Gespräch, schriftlich und vor jeder Beauftragung.