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Ein schlecht gedämmtes Haus hat eine eigene Käufergruppe.

Genau die Häuser, die nach einem Erbfall am schwersten wirken — Baujahr aus den Sechzigern, Heizung von gestern, Energieklasse F oder schlechter —, sind die, für die der Bund ein eigenes Programm hat. „Jung kauft Alt" heißt es im Volksmund; bei der KfW trägt es die Nummer 308.

Antwort zuerst. Die KfW gibt einen zinsverbilligten Kredit an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H kaufen und selbst beziehen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht übersteigen, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Die Höchstbeträge liegen seit dem 3. August 2026 bei 140.000 Euro (ein Kind), 160.000 (zwei) und 180.000 (drei und mehr). Dafür verpflichten sich die Käufer, das Haus binnen 54 Monaten energetisch zu sanieren. Stand: 12. Oktober 2026 — die Bedingungen ändern sich; genau diese Beträge sind im August 2026 um rund 40 Prozent gestiegen.

Warum das eine verkaufende Familie angeht

Der häufigste Satz nach einem Erbfall lautet: „Das Haus ist doch nicht mehr zeitgemäß." Er stimmt oft — und er führt trotzdem in die Irre, weil er die Schlussfolgerung gleich mitliefert: also billig, also schnell weg, also an den Ersten, der zugreift.

Das Programm sagt etwas anderes. Es fördert ausdrücklich die schlechten Klassen: F, G, H. Ein Haus mit Energieklasse B ist von dieser Förderung ausgeschlossen, eines von 1965 mit alter Heizung nicht. Für eine bestimmte Gruppe von Käufern — junge Familien mit Kind und mittlerem Einkommen — ist Ihr unsaniertes Elternhaus damit nicht das Restrisiko, sondern der Zugang zu einem Kredit, den sie für ein saniertes Haus nicht bekämen.

Daraus folgt kein höherer Preis, und wir behaupten das auch nicht. Es folgt etwas Nüchterneres: Der Kreis derer, für die dieses Haus in Frage kommt, ist größer als der erste Eindruck nahelegt. Wer das weiß, verhandelt anders als jemand, der glaubt, er müsse froh sein.

Die Verpflichtung, die mitgekauft wird

Der Kredit ist kein Geschenk, und die Bedingung daran ist keine Formalie: Die Käufer verpflichten sich, das Haus binnen 54 Monaten ab der Förderzusage energetisch zu sanieren. Seit August 2026 geht das auch über mehrere Einzelmaßnahmen statt über eine Sanierung auf einen Effizienzhaus-Standard in einem Zug — für viele Familien der entscheidende Unterschied, weil sich Dach, Fenster und Heizung so über Jahre verteilen lassen.

Was das für Sie als Verkäufer heißt: Ein Käufer, der über dieses Programm finanziert, braucht den Energieausweis nicht irgendwann, sondern bei der Antragstellung — also vor dem Kauf. Wer ihn erst auf Nachfrage besorgt, verzögert nicht den Termin, sondern die Finanzierung des anderen. Wer ihn ausstellt und was das GModG sonst verlangt, steht auf Förderung, Sanierung und das GModG.

Was es für Sie als Käufer heißt: Rechnen Sie die Sanierung von Anfang an mit, nicht als „irgendwann". 54 Monate klingen lang und sind es nicht, wenn Handwerker Wartezeiten haben. Und die Förderung deckt den Kauf, nicht die Sanierung — für die gibt es eigene Wege, und die plant eine Energieeffizienz-Expertin, nicht wir.

Die Reihenfolge entscheidet — und sie geht beide an

Das ist der Punkt, an dem eine Förderung am häufigsten verlorengeht, und er hat nichts mit Geld zu tun, sondern mit einem Datum. Das Merkblatt der KfW sagt es unmissverständlich: Der Antrag ist vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu stellen, und der Abschluss des Kaufvertrags gilt als Vorhabenbeginn. Wer zuerst unterschreibt und danach beantragt, bekommt nichts mehr — das Wort im Merkblatt lautet „förderschädlich".

Es gibt einen Ausweg, und er steht ebenfalls dort: Ein Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird, gilt nicht als vorzeitiger Beginn. Das ist keine Formulierungsfrage für den Notartermin nebenbei, sondern eine Vertragsgestaltung, die vorher besprochen gehört — von einer Anwältin oder dem Notar, nicht von uns.

Für eine verkaufende Familie heißt das etwas sehr Praktisches: Drängen Sie einen solchen Käufer nicht zum schnellen Termin. Ein um zwei Wochen vorgezogener Beurkundungstermin kann ihm sechsstellige Förderkonditionen kosten — und Sie dann den Käufer.

Was wir dabei nicht tun

Wir vermitteln keine Darlehen und beraten nicht zur Finanzierung. Ein Kredit wie dieser — eine Familie, die ihr eigenes Zuhause kauft — ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen; seine Vermittlung braucht die Erlaubnis nach § 34i GewO. Wir führen sie nicht, und wir tun auch nicht so, als bräuchte es sie nicht. Wer wissen will, ob er die Voraussetzungen erfüllt und was der Kredit im Einzelfall kostet, fragt seine Bank oder direkt die KfW — der Antrag läuft ohnehin über ein Kreditinstitut, nicht über die KfW selbst.

Was wir tun: Wir nennen das Programm, wenn ein Haus in die geförderten Klassen fällt, und wir sorgen dafür, dass die Unterlagen so früh vorliegen, dass ein Käufer den Antrag überhaupt stellen kann. Mehr ist es nicht, und mehr wäre es auch nicht mit einer Erlaubnis.

Alle Angaben nach den beiden unten verlinkten Seiten der KfW, abgerufen am 12. Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich; prüfen Sie vor einer Entscheidung den heutigen Stand. Die nächste eigene Prüfung dieser Seite steht für Januar 2027 an.

Häufige Fragen

Gilt das auch für eine Eigentumswohnung?
Das Programm fördert den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums im Bestand — Haus wie Wohnung. Entscheidend sind die Energieeffizienzklasse F, G oder H, ein minderjähriges Kind im Haushalt, die Einkommensgrenze und die Sanierungsverpflichtung.
Wir erben zu dritt und niemand zieht ein — bringt uns das etwas?
Nicht für Sie selbst: Gefördert wird, wer einzieht. Für den Verkauf kann es trotzdem zählen, weil es Ihnen sagt, welche Käufer für dieses Haus überhaupt in Frage kommen — und dass die schlechte Energieklasse für diese Gruppe kein Ausschlussgrund ist.
Ändern sich die Beträge wieder?
Sehr wahrscheinlich. Am 3. August 2026 sind sie um rund 40 Prozent gestiegen, und die Zinsverbilligung hängt an Bundesmitteln. Deshalb steht auf dieser Seite ein Stichtag und ein Verweis auf die Quelle statt einer Zahl, die für immer gelten soll.