Kaufen
Als Käufer wissen Sie bei uns, für wen wir arbeiten.
Wir werden von der Familie beauftragt, die verkauft. Ein Käufer ist damit nicht unser Auftraggeber — und genau deshalb sagen wir ihm, was Sache ist: dieselben Unterlagen wie alle, keine Reservierungsgebühr. Was wir nicht tun, steht hier ebenso wie das, was wir tun.
Für wen wir arbeiten — und was das für Sie heißt
Der Auftrag kommt von der verkaufenden Seite: von einer Erbengemeinschaft, von einer Familie, die ein Elternhaus abgibt, von jemandem, der sich verkleinert. Unsere Aufgabe dort ist zuerst die Ordnung in der Familie und erst danach der Verkauf.
Für Sie als Käufer folgt daraus zweierlei. Was wir nicht tun: Wir beraten Sie nicht zum Preis, wir verhandeln nicht für Sie, und wir prüfen Ihre Finanzierung nicht in Ihrem Interesse, sondern im Interesse des Verkaufs. Wer eine Vertretung auf der Käuferseite möchte, braucht dafür jemand anderen — das ist keine Absage, sondern eine Rollenklärung.
Was wir sehr wohl tun: Wir behandeln Sie wie einen Menschen, der eine große Entscheidung trifft. Dieselben Unterlagen erreichen alle Interessenten zur selben Zeit im selben Wortlaut. Wir sagen Ihnen, was wir über das Haus wissen — auch das Unangenehme.
Der Ablauf, aus Ihrer Sicht
Erstens: der Suchauftrag. Sie schreiben uns über die Vertrauliche Sondierung, was Sie suchen — Gebiet, Art des Hauses, Zeitfenster, wie weit die Finanzierung gediehen ist. Mehr brauchen wir nicht, und mehr wollen wir auch nicht.
Zweitens: die Unterlagen. Passt ein Haus, bekommen Sie die Unterlagen vor der Besichtigung, nicht danach. Wer schon zu Hause sieht, dass das Dach von 1978 ist, spart sich und uns einen Termin.
Drittens: die Besichtigung. Einzeln, nicht als Gruppenlauf. In vielen unserer Fälle wohnt jemand noch im Haus oder das Haus steht seit einem Trauerfall leer; beides verträgt keinen Menschenauflauf.
Viertens: das Angebot. Schriftlich, mit Ihrer Finanzierungsgrundlage. Wir legen es der Familie vor, zusammen mit den anderen — vollständig, nicht vorsortiert.
Fünftens: der Notar. Der Vertragsentwurf soll bei Ihnen liegen, bevor jemand einen Termin macht. Wir achten auf vierzehn Tage, auch dort, wo das Gesetz sie nicht verlangt; warum das ein Unterschied ist, steht auf Der Notartermin.
Was Sie erwarten dürfen
- Keine Reservierungsgebühr. Reservierungsgebühren in vorformulierten Maklerverträgen hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt — wir erheben grundsätzlich keine. Wer Ihnen eine abverlangt, damit Sie „im Rennen bleiben", verkauft Ihnen nichts als Zeit.
- Dieselbe Information für alle — innerhalb der Stufe. Kein Interessent bekommt einen Vorsprung, weil er lauter fragt oder weil er uns länger kennt. Was die Familie dagegen sehr wohl entscheidet, ist die Reichweite — wie weit ein Haus überhaupt angeboten wird. Das beschreibt Immobilie diskret verkaufen: Ein Haus kann Wochen lang nur im eigenen Kreis angeboten werden, bevor es öffentlich wird. Das ist eine Entscheidung über den Kreis, nicht über die Rangfolge darin — und wir sagen Ihnen, in welcher Stufe Sie gerade stehen.
- Keine Provision ohne Vereinbarung. Fällt beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch eine Verbraucherin eine Provision an, setzt das Gesetz zwei Grenzen — nachzulesen auf Kaufnebenkosten, zusammen mit Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch.
Die Vorprüfung des Hauses
Bevor ein Haus bei uns angeboten wird, prüfen wir, ob überhaupt verkauft werden kann. Das klingt selbstverständlich und ist es nach einem Erbfall nicht: Im Grundbuch steht oft noch die verstorbene Person, die Erbfolge ist nicht nachgewiesen, eine Vollmacht fehlt, oder ein Miterbe weiß von nichts.
Wir sehen deshalb zuerst auf Eigentum und Erbfolge (wer steht im Grundbuch, liegt ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor), auf Vollmachten und Zustimmungen (unterschreiben alle, die unterschreiben müssen), auf den Energieausweis und auf das, was an Lasten in Abteilung II und III des Grundbuchs steht — ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch ändert alles.
Was die Vorprüfung nicht ist: kein Bausachverständigen-Gutachten und keine Zusage über den Zustand. Wir prüfen die Verkäuflichkeit, nicht die Bausubstanz. Wenn Sie ein bautechnisches Urteil brauchen, holen Sie es sich unabhängig ein — und wir sagen Ihnen das, statt Ihnen etwas anderes anzubieten.
Der Suchauftrag — heute per Nachricht, nicht per Formular
Ein Suchauftrag ist bei uns kein Abonnement und kein Konto. Sie schreiben uns vier Dinge: wo Sie suchen, was Sie suchen, bis wann, und wie weit die Finanzierung ist. Wir melden uns, wenn etwas passt — und sonst nicht.
Warum kein eigenes Formular? Weil ein neues Anliegen bei uns zwei Freigabelisten passieren muss — eine auf dieser Website, eine in der Software dahinter —, und die zweite ist zuerst an der Reihe. Solange das nicht eingerichtet ist, wäre ein eigenes Käufer-Formular eine Hülle, die Ihre Angaben in ein Feld schreibt, das niemand auswertet. Der Weg führt deshalb über die Vertrauliche Sondierung: Vorname und E-Mail genügen, und das Textfeld dort trägt Ihre vier Angaben vollständig. Nicht über das Kontaktformular — das ist ein Rückruf-Formular mit Namen, Telefonnummer und Zeitfenster und hat gar kein Textfeld; was Sie dort hineinschränken wollten, käme nicht an.
Was wir mit Ihrem Suchauftrag tun, steht auf Gesuche: veröffentlicht wird nur, was Sie ausdrücklich freigeben, und niemals mit Ihrem Namen.
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- Vertreten Sie mich als Käufer?
- Nein. Unser Auftrag kommt von der verkaufenden Familie. Wir geben Ihnen dieselbe Information wie allen anderen — aber wir verhandeln nicht für Sie und beraten Sie nicht zum Preis.
- Zahle ich eine Provision?
- Nur, wenn es vereinbart ist. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch eine Verbraucherin setzt das Gesetz zwei Grenzen; beide sind auf der Seite Kaufnebenkosten ausgeschrieben. Reservierungsgebühren erheben wir grundsätzlich nicht.
- Kann ich ein Haus vorab reservieren lassen?
- Nein. Ein Anspruch entsteht erst mit dem beurkundeten Kaufvertrag; alles davor ist unverbindlich — für Sie und für die Verkäufer. Eine Zahlung, die Ihnen einen Vorrang verschaffen soll, würden wir nicht annehmen.
Suchauftrag
Sagen Sie uns, was Sie suchen.
Vier Angaben genügen: Gebiet, Art des Hauses, Zeitfenster, Stand der Finanzierung. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.