Wahrgut
EN
Entwurf — Unternehmen in Gründung Entwurf · in Gründung

Wissen · Wohnen neu zuschneiden

Im Haus bleiben und trotzdem liquide werden — welcher Weg trägt?

Es gibt drei Wege, aus dem Wert des eigenen Hauses Geld zu machen und darin wohnen zu bleiben: Teilverkauf, Leibrente und Umkehrhypothek. Jeder hat sein eigenes Risikoprofil. Worauf es ankommt, ist die monatliche Nettolast über zehn und über zwanzig Jahre — und eine zweite Meinung, bevor jemand unterschreibt.

Stand: Juni 2026 · ← zum Leitfaden

Antwort zuerst. Teilverkauf, Leibrente und Umkehrhypothek versprechen dasselbe — Geld aus dem Haus, ohne auszuziehen — tragen aber sehr unterschiedliche Risiken. Beim Teilverkauf zahlen Sie fortan ein Nutzungsentgelt für den verkauften Teil; bei der Leibrente hängt alles an Ihrer Lebensdauer und an der Verlässlichkeit des Anbieters; bei der Umkehrhypothek wächst die Schuld über die Jahre durch Zinsen still weiter. Vergleichen lässt sich das nur über die monatliche Nettolast auf lange Sicht. Holen Sie deshalb vor jeder Unterschrift eine zweite Meinung ein — bei der Verbraucherzentrale und einer Steuerberaterin. Oft ist der einfachere Weg der bessere.

Teilverkauf: das laufende Nutzungsentgelt

Beim Teilverkauf verkaufen Sie einen Anteil Ihres Hauses an einen Anbieter und behalten den Rest. Sie bekommen einmalig eine Summe und bleiben Eigentümerin des übrigen Teils. Das klingt zunächst nach dem Beste-aus-beidem-Modell. Der Haken steckt im laufenden Nutzungsentgelt: Für den verkauften Anteil zahlen Sie Monat für Monat eine Art Miete an den Anbieter — und zwar so lange Sie dort wohnen. Über die Jahre summiert sich das erheblich, und das Entgelt kann steigen. Hinzu kommen oft weitere Bedingungen für den späteren Gesamtverkauf, die Ihnen Spielraum nehmen. Die einmalige Summe sehen Sie gleich; die monatliche Last tragen Sie still über zehn, zwanzig Jahre. Genau diese Last müssen Sie zuerst rechnen, bevor die Summe Sie überzeugt.

Leibrente: die Langlebigkeitswette

Bei der Leibrente verkaufen Sie das Haus gegen eine lebenslange monatliche Zahlung und ein gesichertes Wohnrecht. Sie ziehen nicht aus, das Eigentum geht aber über. Der Reiz ist Planbarkeit: ein festes Einkommen für die kommenden Jahre. Das Risiko ist eine Wette auf die eigene Lebensdauer. Leben Sie lange, war es ein gutes Geschäft; verstirbt jemand früh, bleibt ein großer Teil des Hauswerts beim Anbieter. Zudem hängen Sie über Jahrzehnte an dessen Verlässlichkeit — die monatliche Zahlung muss verbindlich gesichert und im Grundbuch abgesichert sein, sonst tragen Sie das Ausfallrisiko mit. Prüfen Sie genau, wer Ihnen die Rente zahlt und was geschieht, wenn dieser Anbieter in Schwierigkeiten gerät.

Umkehrhypothek: die Kosten, die sich aufzinsen

Die Umkehrhypothek ist ein Kredit auf das eigene Haus, den Sie zu Lebzeiten nicht tilgen. Sie bekommen Geld, bleiben wohnen, und die Schuld wird erst fällig, wenn Sie ausziehen oder versterben. Das Tückische ist die Aufzinsung: Weil Sie nichts zurückzahlen, schlagen die Zinsen jedes Jahr auf die wachsende Restschuld auf — über lange Zeiträume frisst dieser Zinseszins einen großen Teil des Hauswerts auf. Was als überschaubarer Betrag beginnt, kann nach zwanzig Jahren einen erheblichen Anteil am Erbe binden. Für die kommende Generation bleibt entsprechend weniger. Eine Umkehrhypothek kann passen, wenn niemand erben soll und das Haus ohnehin nicht in der Familie bleibt — aber das ist eine Entscheidung, die man mit offenen Karten und einer zweiten Meinung trifft.

Der ruhigere Weg: erst rechnen, oft einfacher lösen

Alle drei Modelle sind Finanzprodukte mit Anbietern, die daran verdienen. Bevor Sie eines wählen, lohnt der nüchterne Vergleich der monatlichen Nettolast über zehn und über zwanzig Jahre — und der Blick auf die einfacheren Wege. Häufig bringt ein normaler Verkauf mit Umzug in ein kleineres, altersgerechtes Zuhause unterm Strich mehr und bindet niemanden an einen Vertrag über Jahrzehnte. Soll das Haus in der Familie bleiben, ist oft ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht der ruhigere Rahmen: Sie wohnen weiter, das Eigentum geht geordnet über, ohne fremden Anbieter dazwischen. Und manchmal ist die beste Entscheidung, vorerst nichts zu tun und die Frage in Ruhe zu sortieren. Eine zweite Meinung — bei der Verbraucherzentrale und einer Steuerberaterin — kostet wenig und schützt vor einer Unterschrift, die man zwanzig Jahre trägt.

Der folgende Rechner stellt die Wege grob nebeneinander. Er ist eine erste Orientierung, keine Beratung und kein Angebot — die belastbare Rechnung gehört in ein Gespräch mit einer unabhängigen Stelle.

Erste Größenordnung: im Haus wohnen bleiben

Eine grobe, unverbindliche Orientierung — wenn Sie verkaufen und zugleich mietfrei wohnen bleiben (Verkauf mit Nießbrauch).

Es gibt keinen Grund zur Eile.

Eine grobe Schätzung genügt.

Für die rechnerische Wohndauer (ab 60 Jahren).

Lassen Sie das Feld frei, dann schätzen wir den Wohnwert grob aus dem Immobilienwert.

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — sie werden nicht gesendet.

Erste Größenordnung

Geschätzte Einmalzahlung — und Sie bleiben mietfrei wohnen

—grobe Größenordnung, keine Bewertung

Wert Ihrer Immobilie
Wert Ihres lebenslangen Wohnrechts (rund)
Geschätzte Einmalzahlung (Größenordnung)

Dies ist eine erste Größenordnung — keine Bewertung, keine Beratung und kein Angebot. Anbieter zahlen in der Praxis oft weniger als diesen rechnerischen Wert. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Gutachten, Lage, Zustand und Anbieter ab. Eine echte Einschätzung folgt persönlich und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Eine persönliche Einschätzung folgt im Gespräch. Mit uns sprechen.

Teilverkauf. Sie verkaufen einen Anteil Ihres Hauses an einen Anbieter und bleiben Eigentümerin des Rests. Für den verkauften Teil zahlen Sie fortan ein laufendes Nutzungsentgelt — diese monatliche Last ist der entscheidende Punkt, nicht die einmalige Summe.
Leibrente. Sie verkaufen das Haus gegen eine lebenslange monatliche Zahlung und ein gesichertes Wohnrecht. Der Wert hängt von Ihrer Lebensdauer und der Verlässlichkeit des Anbieters ab; die Zahlung sollte im Grundbuch abgesichert sein.

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Vor einer Unterschrift gehören die Verträge zu einer unabhängigen Stelle — Verbraucherzentrale und Steuerberatung; die Notarin beurkundet.

Nächster Schritt

Wohnrecht und Nießbrauch

Im Haus bleiben, ohne fremden Anbieter — der Weg in der Familie.

Mehr lesen →

Wert ordnen, ohne zu verkaufen

Was möglich ist, bevor überhaupt ein Verkauf nötig wird.

Mehr lesen →

Kompass-Gespräch kostenfrei · unverbindlich · Antwort in zwei Werktagen

Was unterscheidet Teilverkauf, Leibrente und Umkehrhypothek?
Alle drei machen Geld aus dem Haus frei, ohne auszuziehen, tragen aber andere Risiken: der Teilverkauf ein laufendes Nutzungsentgelt, die Leibrente die Wette auf die Lebensdauer und die Abhängigkeit vom Anbieter, die Umkehrhypothek die sich aufzinsende Schuld. Vergleichen lässt sich das nur über die monatliche Nettolast auf lange Sicht.
Welches Modell ist das günstigste?
Das hängt von Ihrer Lebenssituation ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend ist die monatliche Nettolast über zehn und über zwanzig Jahre, nicht die einmalige Summe am Anfang. Rechnen Sie diese Last für jedes Modell durch, bevor eine Zahl Sie überzeugt.
Sollte ich vor der Unterschrift eine zweite Meinung einholen?
Ja, unbedingt. Diese Verträge binden über Jahrzehnte. Eine unabhängige Prüfung bei der Verbraucherzentrale und einer Steuerberaterin kostet wenig und deckt Bedingungen auf, die im freundlichen Angebot leicht untergehen. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck.
Gibt es einen einfacheren Weg als ein Finanzprodukt?
Oft ja. Ein normaler Verkauf mit Umzug in ein kleineres, altersgerechtes Zuhause bringt unterm Strich häufig mehr. Soll das Haus in der Familie bleiben, ist ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch der ruhigere Rahmen. Und manchmal ist es richtig, vorerst nichts zu tun.