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Wissen · Leitfaden

Erben über die Grenze — Deutschland und Polen.

Wenn eine Erbangelegenheit zwischen Deutschland und Polen zu klären ist, treffen zwei Rechtssysteme aufeinander. Welches gilt, wann — und was mit Konten, Apostille und Notariusz ist. Was die EU-Erbverordnung 650/2012 für Ihre Familie bedeutet.

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Stand: Juni 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall (§ 3 RDG, § 4 StBerG)

Welches Erbrecht gilt für Ihre Familie?

Seit dem 17. August 2015 gilt in fast allen EU-Staaten — auch in Deutschland und Polen — die Europäische Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012). Die zentrale Regel: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person zum Sterbedatum (Art. 21 EuErbVO) — nicht die Staatsangehörigkeit, nicht die Meldeadresse allein, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Wer zuletzt in Hannover lebte, vererbt nach deutschem Recht; wer zuletzt in Wrocław lebte, nach polnischem.

Rechtswahl — wann ist sie möglich?

Die EuErbVO erlaubt der Erblasserin, im Testament das Recht ihres Heimatstaats zu wählen (Art. 22). Diese Rechtswahl überlagert die Aufenthaltsregel — und sie erfasst auch das Pflichtteilsrecht, das dann dem gewählten Recht folgt; nur das Steuerrecht bleibt von ihr unberührt. Ältere Testamente enthalten oft keine ausdrückliche Wahl; dann ist eine sorgfältige Auslegung durch eine spezialisierte Notarin nötig. Wer selbst noch lebt, kann eine Rechtswahl in einem neuen Testament verankern.

Polnisches Erbrecht in den wichtigen Punkten

Drei Punkte werden häufig akut. Der Pflichtteil (zachowek) beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei Minderjährigen und dauerhaft Erwerbsunfähigen zwei Drittel — anders berechnet als im deutschen Recht. Das Ehegatten-Erbrecht sieht mindestens ein Viertel vor. Bei der Erbschaftsteuer können beide Systeme greifen — das DE-PL-Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine spezifische Erbschaftsteuer-Regelung; eine Doppelbesteuerung wird über § 21 ErbStG gemildert, aber nicht immer vermieden. Wichtig für nahe Angehörige: In Polen sind Ehegatten, Kinder und Enkel von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erwerb binnen sechs Monaten angezeigt wird (Formular SD-Z2) — diese Frist sollte nicht verstreichen.

Apostille, Übersetzung, Konsulat

Soll ein Dokument im jeweils anderen Land verwendet werden, sind oft drei Schritte nötig: die Apostille (internationale Beglaubigung) — für Personenstandsurkunden zwischen EU-Staaten seit 2019 häufig durch ein mehrsprachiges Standardformular ersetzbar (VO (EU) 2016/1191); eine beglaubigte Übersetzung durch eine beeidigte Übersetzerin; und in manchen Fällen das polnische Konsulat (beurkundet nur nach polnischem Recht). Eine erfahrene Notarin koordiniert diese Schritte und reduziert das Reisen.

Notar, notariusz und das ENZ

Bei deutschem und polnischem Vermögen sind oft beide Notar-Welten beteiligt — der Erbschein wird in Deutschland beantragt, die Eintragung im polnischen Grundbuch (księga wieczysta) durch einen notariusz. Der pragmatischste Weg ist meist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ): ein nach der EuErbVO geschaffenes Dokument, das in allen teilnehmenden EU-Staaten (ohne Dänemark und Irland) ohne weitere Apostille akzeptiert wird, vom deutschen Nachlassgericht ausgestellt und in den allermeisten DE-PL-Konstellationen passend.

Was zwischen den Sprachen verloren geht

Manche Schwierigkeiten kommen nicht aus dem Recht, sondern aus sprachlicher und kultureller Asymmetrie: die Bedeutung von „Heimat“ für ein in Deutschland geborenes Kind; formellere Familienhierarchien; zwei Trauerfeiern zwischen den Welten; die Last des Übersetzens, die oft an einer zweisprachig aufgewachsenen Person hängt; und die Frage, wie offen über Erbquoten gesprochen wird. Wer beide Welten kennt, kann geduldig zwischen ihnen übersetzen.

Begriffe, klar erklärt

Gewöhnlicher Aufenthalt
Tatsächlicher Lebensmittelpunkt der verstorbenen Person — maßgeblich für das anwendbare Erbrecht (Art. 21 EuErbVO).
ENZ
Europäisches Nachlasszeugnis — nach der EuErbVO geschaffenes Dokument, in allen teilnehmenden EU-Staaten (ohne Dänemark und Irland) ohne Apostille akzeptiert.
Zachowek
Polnischer Pflichtteil — grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei Minderjährigen und dauerhaft Erwerbsunfähigen zwei Drittel.
Apostille
Internationale Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde — bei EU-Personenstandsurkunden oft durch ein Standardformular ersetzbar.

Häufige Fragen

Meine Mutter war polnische Staatsbürgerin, lebte aber in Hannover — welches Recht gilt?
Grundsätzlich deutsches Recht, weil der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich ist — es sei denn, sie hat im Testament ausdrücklich polnisches Recht gewählt (Art. 22 EuErbVO).
Wie komme ich an Konten in beiden Ländern?
Holen Sie sich für jedes Land den dortigen Erbnachweis oder ein ENZ. Deutsche Banken akzeptieren Erbschein oder ENZ; polnische verlangen meist eine eigene Erbbescheinigung — doppelte Vorlage ist verlässlicher.
Brauche ich für jedes Dokument eine Apostille?
Für Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden genügt zwischen EU-Staaten seit 2019 oft ein mehrsprachiges Standardformular. Eine Notarin prüft den Einzelfall — manche polnischen Stellen verlangen dennoch eine Apostille.
Droht eine Doppelbesteuerung?
In manchen Konstellationen ja — das DE-PL-Abkommen regelt die Erbschaftsteuer nicht eigens. Eine Milderung erfolgt über § 21 ErbStG, aber nicht immer vollständig. Eine Steuerberaterin mit DE-PL-Erfahrung klärt das gezielt.

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